Inklusion

Frühförderung und Einzelintegrationsmaßnahmen

 

In unsere Arbeit ist die intensive Betreuung und Begleitung von Kindern mit

besonderem Förderbedarf eingebunden.

In einem solchen Fall ist die Betreuung durch Fachpersonal im Rahmen von

„Einzelintegrationsmaßnahmen“ und „Frühförderung“ möglich.

Die Heilpädagog*innen örtlicher Frühförderstellen sichern die individuelle Förderung gemäß den Vorgaben des

Kinder- und Jugendhilfegesetzes bzw. des 8. Sozialgesetzbuches sowie nach SGB12.

Hierbei ist das Ziel, das Kind in seinen jeweiligen Bedürfnissen und gemäß seinem

eigenen Tempo in seiner Entwicklung im KiTa-Alltag und evtl. auch im häuslichen Umfeld zu begleiten und zu

unterstützen. Dies geschieht mit Hilfe von heilpädagogischen Angeboten in allen

Wahrnehmungs- und Sinnesbereichen.