Anmeldung

Liebe Eltern,

Bevor Sie sich für einen Kita-Platz entscheiden, laden wir Sie herzlich ein, sich unsere KiTa einmal persönlich anzuschauen. Lernen Sie uns kennen, schauen Sie sich unsere Räumlichkeiten an und sprechen Sie mit unseren Mitarbeiterinnen und unserer Leiterin.

Ein Besuch bei uns sowie die Informationen unserer Homepage werden es Ihnen leichter machen, die richtige Entscheidung zu treffen.

Sind wir für Ihr Kind die richtige Einrichtung?

Für einen Besuch bei uns vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserer Leiterin, Frau Claudia Naujoks-Münther. Die notwendigen Kontaktdaten finden Sie hier:

https://www.kita-luftballon.de/kindergarten-2/

Die Anmeldung für einen KiTa-Platz in der KiTa Luftballon erfolgt in Bad Oldesloe zentral über das KiTa-Portal Schleswig-Holstein.

Zu der Seite des KiTa-Portals gelangen Sie über folgenden Link:

https://www.kitaportal-sh.de/elternportal.jsf

Dort als Such-Betreff bitte „Kita Luftballon e.V.“ eingeben.

Einen Einblick in unsere Willkommensmappe für neue Eltern erhalten Sie hier:

https://www.kita-luftballon.de/testseite/willkommensmappe-der-kita-luftballon/

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Auswahlkriterien der Stadt Bad Oldesloe zur Aufnahme neuer Kinder in eine KiTa

 

Eine Platzauswahl entsprechend des Elternwunsches wird von diesen durch einen Eintrag im Kita-Portal Schleswig-Holstein (www.kitaportal-sh.de) vorgenommen.

Ab Februar werden von Seiten der Kitaleitung für die neue Belegung ab August Zusagen nach der durch die Eltern vorgenommenen Priorisierung und der von der Stadt Bad Oldesloe vorgegebenen Auswahlkriterien mitgeteilt.

 

Nach § 3 Abs. 4 des Finanzierungsvertrages mit der Stadt Bad Oldesloe gelten für die Vergabe folgende Auswahlkriterien in der nachfolgenden Rangfolge:

 

  1. Krippen- und Geschwisterkinder mit Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe,
  2. Kinder auf Anraten des Jugendamtes mit Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe,
  3. Kinder, die sich ein Jahr vor der Einschulung befinden mit Hauptwohnsitz in

    Bad Oldesloe,

  1. Aufnahme von Kindern in der Reihenfolge Elternpriorität unter Berücksichtigung

   der Gruppenhomogenität mit Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe

  1. Aufnahme von Kindern in der Reihenfolge Elternpriorität und entsprechend

  der konfessionellen, weltanschaulichen oder ethnischen Gesinnung

  1. Aufnahme von Kindern nach Elternpriorität mit Hauptwohnsitz außerhalb von

   Bad Oldesloe.

Die Auswahlkriterien sind öffentlich zugänglich gemacht.

Die Vergabe beginnt jeweils am 01.02. eines Jahres für das nächste Kindergartenjahr.

Werden bis zum 31.03. nicht alle Kitaplätze einer Einrichtung an Kinder

mit Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe vergeben, darf der Träger nach vorheriger

schriftlicher Zustimmung der Stadt auswärtige Kinder aufnehmen.

Die Auswahlkriterien a. bis f. gelten nicht für Kinder mit Behinderungen. Über die

Aufnahme dieser Kinder entscheidet der Träger.

 

Generell ist grundsätzlich vor Aufnahme von auswärtigen Kindern, die schriftliche Zustimmung der Stadt Bad Oldesloe einzuholen. Dies gilt auch für auswärtige Geschwisterkinder.

Dies gilt für die Neuaufnahme auswärtiger Kinder und auswärtiger Geschwisterkinder.

 

Gemäß § 18 Absatz 5 Satz 4 des KiTaG darf der Einrichtungsträger jedoch aus dem Grund des Wegzugs des Kindes aus der Standortgemeinde das Betreuungsverhältnis nicht beenden oder die Verlängerung der Betreuung in der Einrichtung ablehnen.

Dies trifft aus Sicht der Stadt Bad Oldesloe auch auf auswärtige Kinder, die bereits in den Kindertageseinrichtungen betreut werden, zu. Somit können bereits betreute auswärtige Krippenkinder in den Elementarbereich der Einrichtung wechseln.

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Beitragsordnung Kita Luftballon ab 01.01.2022

nach § 31 (1) KiTaGesetz SH

  Elternbeiträge in EUR/ Monat an 5 Tagen/ Woche Stundensatz in

 

Euro/Woche

Einzelstunden in EUR
Betreuungsstunden/ Tag 1 6 7 8    
Krippenbereich U3

 

Kinder unter 3 Jahren

       29,00      174,00      203,00      232,00                 5,80              1 ,45
Elementarbereich Ü3

 

Kinder über 3 Jahren

       28,30      169,80       198,10      226,40                 5,66               1,41

Verpflegungskosten ab 01.01.2024

nach § 31 (2) KiTaGesetz SH

Mittags-Verpflegung

 

Pauschale pro Monat in EUR

       80,00 (Januar bis Dezember)

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Beantragung von Ermäßigungen:

https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/jugend-und-schule/kindertagesbetreuung/sozialstaffel/index.html#:~:text=1.,w%C3%BCrde%20eine%20100%25%20Erm%C3%A4%C3%9Figung%20erhalten.